Die Gemeinden

Gaskonzessionsverträge mit innogy geschlossen

- Verträge laufen bis 2039

 

Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freren haben mit der innogy SE neue Konzessionsverträge für die Versorgung ihrer Bürger mit Gas abgeschlossen.

 

Godehard Ritz, Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Freren, und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Andervenne, Beesten, Stadt Freren, Messingen und Thuine unterzeichneten gemeinsam mit Bernd Böddeling, Vorstand der innogy SE, sowie Ludger Brüffer, Leiter Kommunales Partnermanagement Region Nord der innogy SE, und den Kommunalbetreuern Franz-Josef Reinke und Rainer Oesting die Vereinbarungen.

 


auf dem Foto v.l.:
Franz Josef Reinke, jetziger Kommunalbetreuer der SG Freren, Rainer Oesting, zukünftiger Kommunalbetreuer,
Samtgemeindebürgermeister Godehard Ritz, die Bürgermeister Reinhard Schröder, Ansgar Mey, Karl-Heinz Gebbe und Klaus Prekel, Ludger Brüffer, Leiter Region Nord, Netz & Infrastruktur, Paul Thünemann,
Bernd Böddeling, Bereichsvorstand Kommunen/Beteiligungen.

 

Die Ausschreibung des Konzessionsvertrages hat ergeben, dass die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freren auch in den kommenden zwanzig Jahren mit innogy zusammenarbeiten werden. „Wir freuen uns, dass wir die Gemeinden überzeugen konnten, die bisherige Partnerschaft mit uns fortzuführen“, sagte Bernd Böddeling bei der Unterzeichnung. „Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde haben sich im ersten Quartal dieses Jahres in den jeweiligen Ratssitzungen für eine Fortführung der bewährten Zusammenarbeit mit innogy entschieden“, betonte Ritz.

 

Die Bürger mit Energie zu versorgen, gehört zu den grundlegenden Interessen einer Kommune. Um dies zu erfüllen, erteilt sie dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines Konzessionsvertrages das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Legung von Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen (Wegerecht) und die Energieversorgung in der Kommune durchzuführen. Das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten und die vertraglich festgelegte Konzessionsabgabe an die Kommune zu zahlen.