Förderprogramm
„Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“
Die neu gegründete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ein erstes Förderprogramm aufgelegt, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Einzelprojekte zu den Förderschwerpunkten „Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft“, „Nachwuchsgewinnung“ und „Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen“ können mit jeweils bis zu 100.000 € gefördert werden.
Als Antragsteller kommen alle gemeinnützigen Organisationen (mit Freistellungsbescheid wie z. B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) auftreten.
Herausfordernd bei diesem Förderprogramm ist es, dass der Förderantrag bis zum 01.11.2020 gestellt und die Mittel bis Ende 2020 ausgegeben sein müssen.
Nähere Informationen z. B. zu den förderfähigen Ausgaben, des zu leistenden Eigenanteils, diverse Downloads (Förderrichtlinie, Förderleitfaden, Antragsformular, Merkblatt zur Vergabe von Leistungen etc.) stehen unter dem Link
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
zum Abruf bereit.