Rat und Ausschüsse

Nach einer Kommunalwahl beginnt die Mitgliedschaft im Samt-/Gemeinderat bzw. im Samtgemeinde-/Verwaltungausschuss sowie in den Fachausschüssen für die Ratsmitglieder mit der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Beginn der Wahlperiode. Diese beträgt 5 Jahre.

 

Nähere Informationen zur letzten Kommunalwahl erhalten Sie hier.

 

Die Ratsmitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus.

 

Der Samtgemeinde-/Bürgermeister lädt die Ratsmitglieder schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung sowie aller Unterlagen zu der jeweiligen Sitzung ein.

 

Im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Samtgemeinde Freren finden Sie Informationen zu den öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien.