Lokal informieren und werben im Mitteilungsblatt
Das Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freren erscheint zum 1. jeden Monats in einer Auflage von über 5.100 Stück.
Nach fast 50 Jahren ununterbrochener Auflage ist es ein fester Bestandteil der Informationskultur in der Samtgemeinde geworden.
Alle Haushalte im Einzugsbereich der Samtgemeinde Freren bekommen das Mitteilungsblatt kostenlos zugestellt.
Erfahrungen von Vereinen und Firmen haben gezeigt, dass das Mitteilungsblatt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt und ausführlich gelesen wird.
Neben redaktionellen Mitteilungen der Verwaltung bilden Beiträge von Vereinen, Institutionen und Firmen die Grundlage des Mitteilungsblattes. Jeder Haushalt hält das Mitteilungsblatt griffbereit, um im Ernstfall die richtige Notrufnummer des diensthabenden Arztes oder der Apotheke zur Hand zu haben.
Ich wohne nicht mehr in der Samtgemeinde Freren.
Kann ich das Mitteilungsblatt trotzdem beziehen?
Gegen Erstattung der Portogebühren wird Ihnen das Mitteilungsblatt auch in Ihr neues Zuhause geschickt. Nach zurzeit gültigem Posttarif ergibt sich eine Jahresgebühr in Höhe von 19,20 € (12 x 1,60 €).
Wenn Sie die kostenpflichtige Zusendung möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Feldhaus,
Tel.: 05902 / 950-101 oder per E-Mail an Mitteilungsblatt@freren.de
Wir sind ein Verein.
Vereine erhalten eine halbe Seite pro öffentlicher Veranstaltung kostenlos. Für einen Aufschlag von 35,00 € (zuzügl.19% Mwst) kann eine ganzseitige Anzeige geschaltet werden. Halb- oder ganzseitige Veranstaltungshinweise können fertig gesetzt abgegeben werden. Einfache Vereinstermine und Hinweise werden aber auch redaktionell von der Samtgemeinde Freren aufgearbeitet. Die Beiträge (Bilder, Texte, Anzeigen) sollten in digitaler Form eingereicht werden, möglichst per Mail an Mitteilungsblatt@freren.de
Wir sind eine Firma.
Wer darf Werbung schalten?
Bei dem Mitteilungsblatt handelt es sich um ein regional beschränktes Werbemedium. Firmen, deren Sitz, Filiale oder Zweigstelle in der Samtgemeinde Freren, Lengerich oder Fürstenau liegt, sind zugelassen. Geschäftsinhaber einer Firma außerhalb dieses Bereiches dürfen werben, wenn sie ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Freren haben. Zweck dieser Regelung ist die Förderung der regionalen Wirtschaft.
Was kostet mich das?
Größe (Basis A5) | Preis |
ganze Seite |
125,00 € |
halbe Seite: | 80,00 € |
viertel Seite | 50,00 € |
Umschlag | Preis |
Innenseite farbige ganze Seite (20 % Rabatt berücksichtigt) | 125,00 € |
Innenseite farbige halbe Seite (20 % Rabatt berücksichtigt) | 80,00 € |
Außenseite farbige ganze Seite (20 % Rabatt berücksichtigt) | 135,00 € |
Preisangaben netto zuzügl. der ges. Mehrwertsteuer (grds. 19%)
Das Erscheinen der Anzeigen auf den Umschlagseiten ist nur bei Schaltung von 12 Anzeigen / Jahr möglich. Die Anzeigen erscheinen dann mit den anderen Anzeigen, von an diesen Seiten interessierten Kunden, im Wechsel.
Kann ich Rabatte erhalten?
Bei sechs Anzeigen innerhalb von 12 Monaten 10 % Rabatt auf den Endpreis.
Bei zwölf Anzeigen innerhalb von 12 Monaten 20 % Rabatt auf den Endpreis.
Rabatte müssen im Vorfeld fest gebucht werden, da diese nur dann zur Rechnungsstellung berücksichtigt werden können. Bei sechs Anzeigen im Jahr können sie die Neuveröffentlichungen innerhalb der 12 Monate frei wählen.
Firmengründer erhalten zum Einstieg eine ganzseitige Anzeige kostenlos.
Ich bin eine Privatperson.
Auch bei uns im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freren heißt es "Kleinanzeigen: klein im Preis, groß in der Wirkung". Der Preis für eine private Kleinanzeige (bis zu 3 Zeilen im DIN A 5 Format) beträgt 7 Euro (inkl. Mwst.). Damit sollen alle Einwohner der Samtgemeinde Freren die Möglichkeit haben, z.B. Job- oder Wohnungsangebote, den Ver- oder Ankauf von Möbeln, Fahrrädern, Kinderspielzeug oder sonstigen Gebrauchsgegenstände, usw. zu einem günstigen Preis vielen Lesern bekannt zu geben. Um die Abgabe der Kleinanzeigen möglichst unbürokratisch zu gestalten, können die Anzeigen schriftlich (auch handschriftlich, aber bitte gut leserlich) im Bürgerbüro (Öffnungszeiten) abgegeben und dabei auch gleich bar bezahlt werden.
In welchem Format kann ich Anzeigen / Beiträge abgeben?
Das Mitteilungsblatt ist im Format DIN A 5 hoch gestaltet.
Grundsätzlich sind alle Beiträge in digitaler Form einzureichen. Nachbearbeitungen oder Satz wird ausschließlich nur bei redaktionellen Texten / Vereinsbeiträgen vorgenommen.
Wo und bis wann kann ich Anzeigen / Beiträge einreichen?
Wenn nichts anderes im Mitteilungsblatt bekannt gemacht wurde, ist der Redaktionsschluss jeweils am 10. des Vormonats. Beiträge und Anzeigen sollten möglichst frühzeitig zugeschickt werden. Immer wieder kommt es vor, dass das Mitteilungsblatt so überfüllt ist, dass Beiträge gestrichen werden müssen, auch wenn diese bereits vor dem Redaktionsschluss eingehen. Die Beiträge werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt!
Am einfachsten gestaltet sich die Übersendung der Anzeige / des Beitrages per Mail. Die Mailadresse hierfür ist Mitteilungsblatt@freren.de. Sie bekommen innerhalb von wenigen Tagen eine Antwort über den Eingang per Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzten Sie sich bitte telefonisch mit Frau Feldhaus, Tel. 05902/950-101 in Verbindung.
Redaktion Mitteilungsblatt:
Samtgemeinde Freren
Frau Feldhaus
Telefon: 05902/950-101
Fax: 05902/950 9 101
(bitte keine Druckvorlagen per Fax!)
E-Mail: Mitteilungsblatt@freren.de
Anschrift:
Markt 1, 49832 Freren