Gesetzliche Grundlage
Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Meldestelle bei der Samtgemeinde Freren
Zur Umsetzung der Richtlinie und des Gesetzes hat die Samtgemeinde Freren eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Sie können Hinweise Online (Web-Formular), telefonisch (+49 5902 950-567), per E-Mail (hinweisgeberschutz@freren.de) oder schriftlich (Meldestelle Hinweisgeberschutz, Samtgemeinde Freren, Markt 1, 49832 Freren) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
der hinweisgebenden Person,
der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.