Die Gemeinden

Verkauf eines städtischen Baugrundstücks

- Kaufangebote bis zum 16.12.2024 abgeben -

 

Die Stadt Freren bietet das im nachstehenden Lageplan gekennzeichnete Baugrundstück im Kreuzungsbereich

Königstraße / Rottweg gegen Höchstgebot zum Verkauf an.

 

 

 

Grundlage hierfür sind die nachstehenden Vorgaben:

  1. Der Bauplatz hat eine Größe von rd. 750 qm. Die vorläufigen Abmessungen bzw. Grenzlängen sind im genannten Plan vermerkt.
  2. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt ausschließlich über den westlich angrenzenden, bereits endgültig ausgebauten Rottweg.
  3. Auf dem noch zu vermessenden Grundstück kann ein Einzelwohnhaus oder ein Mehrfamiliengebäude mit bis zu 4 Wohnungen entstehen.
  4. Das geplante Wohnhaus muss sich hinsichtlich der Bauweise und der Grundfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
  5. Das Bauvorhaben ist zu gegebener Zeit mit der Stadt Freren abzustimmen. Hierzu ist ihr ein Planentwurf mit Grundrisszeichnung und Ansichten vorzulegen. Ggf. ist zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit vorweg eine Bauvoranfrage beim Landkreis Emsland einzureichen.
  6. Das Mindestgebot für den Bauplatz liegt bei 99,00 €/qm. Darin sind die Grundstückskosten und die Erschließung des Grundstücks enthalten.
  7. Daneben hat der Erwerber an den Wasserverband Lingener Land einen Kanalbaubeitrag für den Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation zu zahlen sowie sämtliche Nebenkosten im Rahmen der notariellen Veräußerung des Grundstücks zu tragen.


Interessierte Bewerber*innen werden gebeten, etwaige Kaufangebote unter Angabe der geplanten Bebauung (Einzelwohnhaus, Miet- oder Eigentumsobjekt) bis spätestens zum 16.12.2024, 12.00 Uhr, bei der Stadt Freren, Bauamt, Markt 1, 49832 Freren, schriftlich oder per Mail an Thuenemann@freren.de einzureichen.


Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Herr Thünemann vom Bauamt der Samtgemeindeverwaltung, Telefon-Nr. 05902/950-214 bzw. vorgenannte Mailadresse, zur Verfügung.