Änderung bei der Grundsteuer ab 2025
Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freren wird sich die Grundsteuerreform bemerkbar machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, bestand die Notwendigkeit neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer zu finden.
Was kommt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu? Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid von der Samtgemeinde Freren. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher, aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Dies kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Überprüfen Sie daher Ihre beim Finanzamt gemachten Daten. Der überwiegende Teil der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sollte bereits die Grundlagenbescheide, Grundsteuermessbescheide zum 01.01.2025, vom Finanzamt erhalten haben. Diese sind die Grundlage zur Berechnung der neuen Grundsteuer.
Warum überhaupt Grundsteuer zahlen? Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Sportplätze, Feuerwehren, Schwimmbäder und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinde bzw. Samtgemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.