Freiwillige Leistungen in der Familienförderung
Freiwillige Leistungen in der Familienförderung
Die Samtgemeinde Freren gewährt Familien mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren auch für das Jahr 2017 einen Zuschuss zu den Abwassergebühren.
Für das 3. und jedes weitere Kind unter 18 Jahren wird ein Zuschuss von max. 35 m³ gewährt. Ein Mindestverbrauch wird nicht mehr zugrunde gelegt.
Dies gilt allerdings nur, sofern sich auf dem Grundstück keine zusätzlichen privaten Brunnen / Hauswasserversorgungsanlagen befinden, aus denen Wasser entnommen und in die Kanalisation eingeleitet wird.
Die Anträge können bis zum 31.05.2018 beim Amt für Arbeit und Soziales (Zimmer 104) gestellt werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Wasserrechnung vom Wasserverband Lingener Land für das Jahr 2017 ist dem Antrag beizufügen.
Den Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses und hier Online!