Die Gemeinden

Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner ist weiter auf dem Vormarsch. Seit Mitte Mai sind auch im Bereich der Samtgemeinde Freren bereits zahlreiche Befallsstellen gemeldet worden.

 

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Von Mitte bis Ende April schlüpfen die Raupen, die sich tagsüber in selbstgesponnenen Nestern verstecken. Nachts wandern sie als Prozession vom Nest in die Baumkronen und fressen dort die Triebe bzw. Blätter der Eichenbäume. Sobald die Raupen Mitte bis Ende Mai im dritten Entwicklungsstadium angekommen sind, bilden sie gefährliche Brennhaare aus, die einen Giftstoff enthalten. Diese Brennhaare können eine Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier darstellen. Nach der Häutung der Raupen verbleiben die Haare in den Gespinstnestern und werden vor allem bei deren Zerfall an die Umwelt abgegeben. Das Allergien auslösende Gift in den Härchen kann mehrere Jahre wirksam bleiben.


Wie lassen sich die Eichenprozessionsspinner bekämpfen?
Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung sollten die Raupen und Gespinste ausschließlich von einem fachmännischen Schädlingsbekämpfer entfernt werden.


Möglichkeiten zur Bekämpfung der Raupen:
• Absaugen mit Hilfe von Spezialgeräten
• Insektizid Einsatz


Wichtig: Nester nicht abflammen oder mit einem Wasserstrahl entfernen, da sich die Gifthaare dabei in der Umgebung verteilen.


Wer ist verantwortlich, wenn Eichen vom Eichenprozessionsspinner
befallen sind?
• auf öffentlichen Flächen Städte und Gemeinden
• auf Privatgrundstücken der jeweilige Eigentümer


Bei Antreffen einer Vielzahl von behaarten Raupen an, beziehungsweise in der Nähe von Eichen, ist unverzüglich die Samtgemeinde Freren (Ansprechpartner siehe unten) zu informieren.


Der Befall sowie die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners werden grundsätzlich nach Dringlichkeit in vier Kategorien eingegliedert.

 

Kategorie 1: Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder von Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden. Regelmäßiger Autoverkehr ist nicht zu erwarten. Hier reicht eine allgemeine Warnung über Medien, Schulen und Kindergärten aus.


Kategorie 2: Der Befall befindet sich im Außenbereich, gelegentliche Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Fahrradfahrer ist zu erwarten. Autoverkehr findet statt. Die Verkehre können aber auf andere Strecken ausweichen. Autofahrer können die Fahrzeugkabine geschlossen halten. Motorradfahrer sind durch Kleidung und Helm geschützt. In diesem Fall sind Warnschilder ausreichend.


Kategorie 3: Betroffen sind Straßen, Wege, Plätze, wo Fußgänger oder Radfahrer zu erwarten sind, ohne dass eine realistische Möglichkeit besteht, auf Alternativen auszuweichen. Sofern Kapazitäten vorhanden, sollen Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden.


Kategorie 4: Wo mit einem hohen Aufkommen an Fußgängern oder Radfahrern zu rechnen ist, weil der befallene Ort für eine allgemeine Nutzung gedacht ist, wie z. B. Einkaufsmärkte, Schulen, Spielplätze, Jugendzeltplätze, ist eine Bekämpfung erforderlich.


Bei der Samtgemeinde Freren stehen Ihnen Herr Quae, Tel.: 05902/950110, quae@freren.de und Herr Mey, Tel.: 05902/950108, mey@freren.de als Ansprechpartner zur Verfügung.