Die Gemeinden

Dorfentwicklung Freren und Thuine

Nächster Stichtag für die Förderung von privaten Maßnahmen: 15.02.2017


Für Sie als Eigentümer/in ortsbildprägender Bausubstanz besteht weiterhin die Chance, eine finanzielle Unterstützung für Sanierungs-, Erhaltungs- und/oder Gestaltungsarbeiten zu erhalten. Sofern Sie Maßnahmen im Hinterkopf haben, sollten Sie bereits jetzt aktiv werden.

 

 

Nach dem Vorbild des historischen Hotels Beimesche ist die Gaststätte Seeger saniert und auch von außen mit Fördermitteln aus der Dorfentwicklung wieder hergestellt worden. Thuines stellvertretender Bürgermeister Christof Kuiter freut sich über das „große Engagement des Investors“ und auch die neu geschaffenen Gästezimmer unter anderem für Radtouristen. Foto: Carsten van Bevern

 

 

Was kann gefördert werden?


Grundsätzlich können wie bisher Maßnahmen, die an einem Gebäude von außen sichtbar sind (Fassade, Dachflächen, Fenster, Tore, Türen) sowie die Dämmung und statisch notwendige Arbeiten gefördert werden. Auch Projekte zur dorftypischen Außengestaltung sind weiterhin förderfähig. Die Grundlage der Förderung im Zusammenhang mit der Objektbewertung und der Materialwahl bleibt der jeweilige Dorferneuerungsplan.


Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen u.a. im Zusammenhang mit der Um-/Nachnutzung orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude, dem Ersatz nichtsanierungsfähiger orts- oder landschaftsbildprägender Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügender Neubauten oder den Neu-, Aus- und Umbau ländlicher Dienstleistungseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen.


Von der Förderung ausgenommen ist das frühere Dorferneuerungsgebiet „Suttrup“ in Freren.

 


Wann muss ich meinen Förderantrag einreichen?


Bitte beachten Sie die neue Stichtagsregelung! Als privater Antragsteller müssen Sie Ihre Anträge spätestens bis zum 15.02.2017 über die Kommune beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Meppen einreichen. Später eingehende Anträge können erst im Folgejahr berücksichtigt werden!

 

 

In welcher Höhe kann gefördert werden?

 

Die maximale Höhe der Förderung je Objekt liegt bei bis zu 50.000 €. Der Fördersatz beträgt 25 % zuzüglich eines möglichen Bonus von weiteren 5 % der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.

 

 

Sie haben Fragen?


Dann setzen Sie sich gerne mit den nachstehenden Ansprechpartnern in Verbindung. Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen (auch vom Planungsbüro) für potenzielle Antragsteller einer privaten Dorfentwicklungsmaßnahme ist kostenfrei.

 

 

Informationen zur Dorfentwicklung Freren

Informationen zur Dorfentwicklung Thuine

 

 

Ansprechpartner:


Planungsbüro Stelzer,

Herr Thiemann, Tel. 05902/503702-24, oder

 

Samtgemeinde Freren,

Herr Thünemann, Tel. 05902/950-214, oder

 

die Bewilligungsbehörde Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems,

Geschäftsstelle Meppen, Herr Kerkhoff, Tel. 05931/8827-407.